[Grundschule & Hort] Update: Notbetreuung und Hortbetreuung

Sehr geehrte Eltern,

in einer weiteren Rücksprache zwischen Schul- und Hortleitung haben wir
für den Start und den Ablauf der kommenden Woche einige Details bzgl. des
Wechselunterricht, der Notbetreuung und der Hortbetreuung geändert bzw.
nochmals an unsere personelle und räumliche Situation angepasst. Die
Neuerungen haben wir in eckige Klammern gesetzt [ ].

Wir möchten Ihnen die aktualisierte Fassung im Folgenden mitteilen:

Die Notbetreuung erfolgt für die Kinder der häuslichen Lernzeit von 7.45
bis 11.45 Uhr. Der Einlass für die Kinder der Notbetreuung erfolgt wie
bisher:

[- KlSt 1: 7.30 bis 7.40 Uhr, 1. Hintereingang
– KlSt 2: 7.30 bis 7.40 Uhr, 3. Hintereingang
– KlSt 3: 7.40 bis 7.50 Uhr, 2. Hintereingang
– KlSt 4: 7.40 bis 7.50 Uhr, Haupteingang]

Die Notbetreuungskinder finden sich zunächst in ihrem jeweiligen
Klassenzimmer ein und nehmen wie bisher weiterhin montags und donnerstags
an der Testung teil bzw. legen eine qualifizierte Bescheinigung über einen
durchgeführten Selbsttest vor.

Nach dem täglichen Ende der Notbetreuung um 11.45 Uhr werden diese Kinder
wie gewohnt in ihrer Hortgruppe betreut (siehe ?Hort-Paradox?).

Der Notbetreuungsanspruch muss durch Ihren Arbeitgeber bescheinigt werden.
Im Anhang dieser E-Mail finden Sie das VORLÄUFIGE Formular. Das Formular
muss nur einmalig ausgestellt und eingereicht werden. Bitte geben Sie
dieses Formular Ihrem Kind beim ersten Besuch der Notbetreuung [bzw.
spätestens am Folgetag] mit.

Das Hort-Paradox: Aufgrund von geltenden Betreuungsverträgen kann das für
die Schule vorgeschriebene Wechselmodell während der Hortbetreuung nur auf
Ihrer freiwilligen Basis umgesetzt werden. Das bedeutet, dass wir im Hort
die Kinder der häuslichen Lernzeit, die Kinder des Präsenzunterrichts
sowie die Kinder der Notbetreuung gemeinsam betreuen müssen.

Diese Vorgabe widerspricht bedauerlicherweise der Schutzidee des
Wechselunterrichts. Möglicherweise wird es hierzu in den nächsten Tagen
noch weitere Informationen geben. Wir würden uns freuen, wenn Sie die
Intentionen des Wechselunterrichts unterstützen und die Hortbetreuung nur
wahrnehmen, wenn Ihr Kind für die entsprechende Woche für den
Präsenzunterricht eingeteilt ist. Eine Ermäßigung des Elternbeitrages
aufgrund des Wechselunterrichts/der Wechselbetreuung kann im Moment nicht
gewährleistet werden.

Ab einem Inzidenzwert von 165 müsste die Schließung von Schule und Hort so
erfolgen, dass dann nur noch eine Notbetreuung für die Klassenstufen 1 bis
3 angeboten wird. Die Klassenstufe 4 würde auch ab diesem Inzidenzwert
beim Wechselunterricht bleiben, da sie als Abschlussklasse anerkannt
wurde. Wenn diese Situation eintreten sollte, würden Sie schnellstmöglich
von Schule und Hort weitere Informationen erhalten.

Wenn Sie für Ihr Kind in der häuslichen Lernzeit eine Hortbetreuung
benötigen, dann bitten wir Sie folgende Regeln zu beachten, da auch für
diese Kinder 2x wöchentlich Testpflicht besteht:

? Ihr Kind muss in der Zeit [zwischen 11.30 und 12.00 Uhr in der
Sporthalle ankommen], um dort den Test durchführen zu können. Ihr Kind
wird wie gewohnt den Test selbst durchführen und dabei von den
Erzieher*innen beaufsichtigt und unterstützt bzw. gibt in der Sporthalle
eine qualifizierte Bescheinigung über den Selbsttest ab.
? Damit die Erzieher*innen Ihr Kind während des Tests beaufsichtigen und
den Test auswerten dürfen, benötigt nun auch der Hort einmalig beim ersten
Besuch Ihre Einverständniserklärung (siehe Anhang dieser E-Mail).
? Wenn Sie Ihr Einverständnis nicht geben wollen, dann benötigt Ihr Kind
stets eine qualifizierte Bescheinigung über einen durchgeführten
Selbsttest.
? Hat Ihr Kind weder diese Bescheinigung noch liegt uns die
Einverständniserklärung vor, können wir Ihr Kind nicht betreuen. In diesem
Fall werden wir Sie telefonisch kontaktieren und auffordern, Ihr Kind
abzuholen.
? Kommt Ihr Kind nach 12 Uhr in den Hort, kann es direkt in seine Gruppe
gehen. Es benötigt in jedem Fall eine qualifizierte Bescheinigung über
einen durchgeführten Selbsttest.
? Wir bitten Sie die Inanspruchnahme nach Möglichkeit am Vortag bis 12 Uhr
anzumelden. Dazu reicht eine kurze E-Mail mit Name und Gruppe Ihres Kindes
an
hort-4.grundschule@dresden.de. Denken Sie bitte unbedingt an die
Hortkarte!
Wir hoffen, dass der Start in die nächste Woche gut und vor allem gesund
gelingt und wünschen Ihnen und Ihren Familien einen erholsamen Sonntag.

Freundliche Grüße
Grit Hübschmann Erik Engmann
Schulleitung Hortleitung